Was kann in die Vereinigten Staaten eingeführt werden? Hier finden Sie alles, was Sie wissen sollten

Internationaler Reisender: Kaffee, Tee, Honig, Nüsse und Gewürze

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Die Vereinigten Staaten beschränken oder verbieten die Einfuhr vieler landwirtschaftlicher Produkte, die fremde Schädlinge und Krankheiten mit sich führen können, die die amerikanische Landwirtschaft und unsere Umwelt schädigen. Ein großer Schädlings- oder Krankheitsausbruch könnte höhere Lebensmittelrechnungen, Engpässe bei bestimmten Lebensmitteln und verheerende Verluste für unsere Bauern und Viehzüchter bedeuten. Helfen Sie uns dabei, die amerikanische Landwirtschaft gesund zu erhalten, indem Sie die Anweisungen auf dieser Seite bezüglich der Produkte befolgen, die Sie in die Vereinigten Staaten bringen möchten.

Image of Canadian Flag

Reisen Sie aus Kanada mit dem Auto ein? Erfahren Sie, welche Fleisch-, Geflügel- und Tiernahrungsmittel Sie AUS Kanada an die Grenze der USA zurückbringen dürfen und welche nicht. Flugreisende sollten sich an die unten aufgeführten Anweisungen halten.

Kaffee, Tee, Honig, Nüsse und Gewürze, die Sie in die USA einführen dürfen und welche nicht (wählen unten)

Kaffee (geröstet, grün, ganz, Samen, Pflanzenteile)

Die Anforderungen des USDA für die Einfuhr von Kaffee/Kaffeebohnen durch einen Reisenden unterscheiden sich je nach spezifischer Form des Produkts und Standort des Einreisehafens:

  • Gerösteter Kaffee: Reisende dürfen unbegrenzte Mengen an geröstetem Kaffee ohne Einschränkungen durch jeden US-Einreisehafen in ihrem Gepäck mitbringen. Allerdings müssen Sie, wie bei allen landwirtschaftlichen Produkten, das Produkt bei der Einreise deklarieren.
  • Grüne (ungeröstete) Kaffeebohnen: Reisende dürfen unbegrenzte Mengen an grünen Kaffeebohnen in ihrem Gepäck ohne Einschränkungen durch jeden Einreisehafen auf dem kontinentalen US-Festland mitbringen; allerdings ist es verboten, grüne Kaffeebohnen nach Hawaii oder Puerto Rico einzuführen oder zu durchqueren. Rico. Wie bei allen landwirtschaftlichen Produkten müssen Sie das Produkt bei der Einreise deklarieren. Wenn irgendwelche Quarantäneschädlinge in grünen Kaffeebohnen gefunden werden, wird das Produkt beschlagnahmt und zerstört.
  • Ganze Kaffeebeeren (auch Kaffeekirschen genannt): frische Kaffeebeeren - definiert als unverarbeitete, ganze Kaffeefrucht mit Fruchtfleisch -sind bei der Einreise verboten an allen US-Einreisehäfen da das Fruchtfleisch ein Risiko für exotische Fruchtfliegen darstellt.
Kaffeesamen oder andere Pflanzenteile zur Pflanzung vorgesehen sind bei der Einreise nach Hawaii oder Puerto Rico verboten. Darüber hinaus sind einige Sorten als bedroht oder gefährdet geschützt Arten und haben aufgrund ihres Status spezifische Einschränkungen.
Grüner Tee, Schwarzer Tee

Reisende dürfen ohne Einschränkung jede Menge Produkte aus reinen Teeblättern mitbringen (Camellia sinensis: umfasst schwarzen Tee, grünen Tee, Oolong-Tee, dunklen Tee, weißen Tee, gelben Tee). Wie bei allen landwirtschaftlichen Produkten müssen Sie das Produkt bei der Einreise deklarieren.

Kräutertee/Kräuterinfusionen

Produkte, die Reisende mitbringen dürfen, wenn sie kommerziell verpackt/zubereitet sind (bei der Einreise alles angeben)

  • Hibiskusblüten, die in Kräutertee-Produkten enthalten sind, dürfen eingeführt werden, unterliegen jedoch einer Inspektion.
  • Kräutertee-Produkte, die Ginseng oder Goldenseal enthalten, sind erlaubt, unterliegen jedoch einer Inspektion, wenn sie kommerziell verpackt und bereit zum Kochen, Ziehenlassen oder Erwärmen in Flüssigkeit sind.
  • Kommerziell verpackte Kräuterprodukte mit Zitronengras sind erlaubt, unterliegen jedoch einer Inspektion; Bitte beachten Sie den Gewürze-Abschnitt dieser Seite für Anweisungen zu Zitronengras, das nicht kommerziell ist. verpackt.
  • Dodder (auch bekannt als Semen cuscatae, Cuscuta chinensis oder tu si zi; Cuscuta japonica, oder toshishi oder tosaja) ist in Kräutertee-Produkten erlaubt, wenn es in einzelnen, fertig zum Aufbrühen geeigneten Teebeuteln enthalten ist und Dodder ausreichend verarbeitet wurde, um die Samenfarbe grau zu machen.
  • Kräutertee-Produkte, die Zitrusfrüchte (Rutaceae) Blätter, Blüten, Rinde, Wurzeln, Schale oder Frucht enthalten sind zulässig, wenn das Produkt kommerziell verpackt und bereit zum Kochen, Ziehen oder Erhitzen in der Mikrowelle ist in Flüssigkeit, oder wenn die Verpackung als einer erforderlichen Hitzeeinwirkung unterzogen gekennzeichnet ist. Andernfalls ist die Einfuhr verboten.
  • Kräutertees, die Rinde von Prunus Bäumen enthalten (Aprikose, Kirsche, Pfirsich, Pflaume usw.), sind zulässig, wenn sie kommerziell verpackt und bereit zum Kochen, Ziehen oder Erhitzen in Flüssigkeit sind, oder wenn die Verpackung als einer erforderlichen Hitzeeinwirkung unterzogen gekennzeichnet ist. Andernfalls ist die Einfuhr verboten.
  • Masala Chai, wenn alle Bestandteile fein gemahlen sind, darf an jedem Hafen außer Hawaii oder Puerto Rico eingeführt werden, unterliegt jedoch einer Inspektion. Wenn nicht fein gemahlen, wenden Sie sich bitte an das Büro für Pflanzenschutz und Quarantäne-Genehmigungsdienste des USDA unter (301) 851-2046, um die Anforderungen zu erfragen.
  • Roobios-Tee ist zulässig, unterliegt jedoch einer Inspektion.

EINGESCHRÄNKTE oder VERBOTENE Produkte mit Kräuterzutaten

  • Kokablätter und Khat (arabischer Tee) sind als bundesrechtlich kontrollierte Substanzen eingeschränkt.
  • Produkte, die aus Rinde von bedrohten Pflanzenarten stammen und durch das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) geschützt sind, sind eingeschränkt. Bitte beachten Sie https://www.cites.org/eng/app/appendices.php für weitere Informationen.
  • Jedes Produkt, das Berberitzen (Berberis) Blätter oder Prunus (Aprikose, Kirsche, Pfirsich Pflaume, etc.) Blüten enthält, ist von der Einfuhr verboten.
Honig

Das USDA reguliert nur Honig und Bienenwachs, das zur Verwendung als Futter für Bienen in Bienenstöcken importiert wird. Im Allgemeinen können Reisende Kammhonig, Gelée Royale, Bienenbrot oder Propolis einführen, wenn es für den persönlichen Verzehr bestimmt ist. 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie das Zentrum für Lebensmittelsicherheit der Food and Drug Administration und angewandte Ernährung unter (888) 463-6332.

Nüsse

Nüsse dürfen eingeführt werden, wenn sie gekocht, gemahlen, im Ofen getrocknet, püriert, geröstet oder gedämpft wurden. Für Informationen darüber, ob bestimmte Nüsse in anderen Formen (zum Beispiel roh, blanchiert oder in Schalen/Hülsen) eingeführt werden dürfen und unter welchen Bedingungen, wenden Sie sich bitte an die Pflanzenimport-Informationshotline des USDA unter 877-770-5990 (gebührenfrei) oder per E-Mail an plantproducts.permits@aphis.usda.gov

Gewürze

Die meisten getrockneten Gewürze können importiert werden, mit Ausnahme von Orangen-, Zitronen-, Limetten- und anderen Zitrusblättern und -samen sowie vielen Gemüse- und Obstsorten. Obwohl sie nicht ausdrücklich verboten sind, Wir raten auch davon ab, Zitronengras ist es nicht erlaubt, Pflanzenmaterial, das nicht Teil eines kommerziell verpackten Produkts ist, in die Vereinigten Staaten einzuführen. Zitronengras muss auf Pflanzenrost untersucht werden, was zu Zollverzögerungen und möglicher Beschlagnahmung führen kann.

Wie deklariere ich landwirtschaftliche Produkte?

犬只

Hunde, die vom USDA ausgebildet wurden, helfen dabei, Pflanzen- und Tierprodukte in Gepäckstücken und Handgepäck auf internationalen Flügen aufzuspüren. Stellen Sie sicher, dass Sie alle landwirtschaftlichen Produkte auf Ihrem Zollerklärungsformular angeben (Formular unten auswählen). Dieses Formular gibt Zoll- und Grenzschutzbeamten grundlegende Informationen darüber, wer Sie sind und was Sie in die Vereinigten Staaten bringen, wie z.B. landwirtschaftliche und Wildtierprodukte und ob Sie vor Ihrer Reise in die Vereinigten Staaten einen Bauernhof besucht haben. Wenn Sie deklarieren, kann ein Beamter des Customs and Border Protection Ihre Gegenstände überprüfen. Dies ist der einzige Weg, um sicherzustellen, dass Ihre Gegenstände frei von Pflanzen-Schädlingen und Tierkrankheiten sind.

Zoll- und Grenzschutzformulare (CBP-Formulare)